Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nico & Kathleen Stierwald
Delitzscher Str. 176
06116 Halle (Saale)
Telefon: 0159 – 048 616 64
E-Mail: nstierwald@hotmail.com
1. Vertragsgegenstand
Die Vermieterin/der Vermieter überlässt der Mieterin/dem Mieter die im Vertrag angegebenen Räumlichkeiten.
Die Vermieterin/der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von der Mieterin/dem Mieter gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, siehe Anlage 2 (im Vertrag), sowie evtl. Bestuhlung gemäß beiliegendem Bestuhlungsplan).
Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben
Das Nutzungsverhältnis sowie die Verwendung der Räume (Beginn (Tag/Uhrzeit) - Ende (Tag/Uhrzeit)) wird schriftlich im Vertrag bei der Buchungsanfrage festgehalten
2. Nutzungsbedingungen und Hausordnung
Der nachfolgende Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen sowie der Hausordnung gültig. Der/die Mieter/in erklärt, diese vor Unterzeichnung dieses Vertrages erhalten zu haben und erkennt diese mit seiner Unterschrift für sich und alle Teilnehmer/innen an. Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Vertragspartner. Der Vermieter ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht. Der/die Mieter/in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeitz um im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.
3. Nutzungsgebühren, Mietpreis
Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von XXX€* zu zahlen.Der Betrag ist bis zum vereinbarten Termin auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen. Die Anfallenden Kosten für Reinigung oder Personal werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
4. Pflichten des/r Mieter/in
Der/die Mieter/in versichert mit der Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er/sie ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
5. Kündigung
5.1 Ordentliche Kündigung
Der/die Mieter/in kann den Raumnutzungsvertrag bis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt ordnungsgemäß kündigen. Der Vermieter kann von dem Raumnutzungsvertrag bis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietprojekt dringend für eigenen Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der/die Mieter/in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.2 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter/in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
5.3 Verstöße
Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.
Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von XXX€ zu zahlen.
Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen.
Nutzungsbedingungen
die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Raumnutzungsvertrags. Sie werden jedem/jeder Mieter/in vor Abschluss eines Nutzungsvertrages erläutert und übergeben. Die Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten.
1. Grundsatz der Neutralität
Der Vermieter ist den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet, dazugehören insbesondere die Wahrung parteipolitischer Neutralität, weltanschauliche Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenken. Der/dieMieter/in versichert, bei seinen Aktivitäten im Rahmen der gestatteten Raumnutzung denselben Grundsätzen verpflichtet zu sein und keine gewerblichen oder geschäftlichen Ziele zu verfolgen. Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda sowie Veranstaltungen, deren Inhalt den Straftatbestand verwirklicht oder sittenwidrig ist, sind in unseren Räumen untersagt.
2. Mitteilungspflicht des Mieters
Der/die Mieter/in ist verpflichtet, die Einhaltung des Raumnutzungsvertrages, der Nutzungsbedingungen und der Hausordnung auch bei den Teilnehmer/innen zu gewährleisten. Er/sie muss die Teilnehmer in geeigneter Form über die Hausordnung, die Nutzungsbedingungen und den Raumnutzungsvertrag sowie deren Einhaltung informieren.
3. Weisungsrecht
Während der Nutzung ist den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten und ihnen in jedem Fall Zutritt zu den Gruppenräumen zu gewähren.
4. Nutzung der Räume
4.1 Die genutzten Räumlichkeiten sind in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Alle Böden sowie die Toiletten müssen gekehrt und geputzt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Reinigungskraft zu engagieren. Sollte wegen besonderer Verschmutzung eine Nachreinigung erforderlich werden, wird dem/der Mieter/in eine Reinigungspauschale in angemessener Höhe in Rechnung gestellt. Konfetti ist in den Räumlichkeiten untersagt. Es dürfen keine Girlanden oder sonstiges mit Klebeband an den Wänden befestigt werden. Liegen Konfetti oder Ähnliches am Boden, müssen diese vom Veranstalter beseitigt werden, ansonsten fallen weitere Unkosten die sich nach Aufwand berechnen, an! Die Entsorgung von Abfällen hat durch den Mieter zu erfolgen, dabei ist es untersagt, die auf dem Grundstück befindlichen Tonnen zu nutzen.
4.2 Der/die Mieter/in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter/in ist weiter verpflichtet, Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. Er/Sie haftet für Sach-und Personenschäden, die während der Nutzung von ihm/ihr oder von den Teilnehmer/innen verursacht werden, auch dann, wenn dem/die Mieter/in selbst kein Verschulden trifft oder dieses nicht festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
5. Nutzungseinschränkungen
Der Vermieter behält sich grundsätzlich das Recht vor, dem/der Mieter/in andere als die gebuchten Räumlichkeiten zu zuweisen oder die Nutzung in Ausnahmefällen einzuschränken oder zu untersagen. Als Ausnahmefälle gelten beispielsweise Instandhaltungsarbeiten oder Sonderveranstaltungen. Dem/der Mieter/in erwachsen aus der verhinderten Raumnutzung keine Ansprüche. Bereits entrichtete Nutzungskostenbeiträge werden rückerstattet.
6. Haftung
6.1 Hauftung der/des Mieter/in
Der/die Mieter/in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter/in ist weiter verpflichtet, Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. Er/Sie haftet für Sach-und Personenschäden, die während der Nutzung von ihm/ihr oder von den Teilnehmer/innen verursacht werden, auch dann, wenn dem/die Mieter/in selbst kein Verschulden trifft oder dieses nicht festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
6.2 Hauftung des Vermieters
Der Vermieter stellt der/die Mieter/in die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitig. Er haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für von dem/der Mieter/in eingebrachte Gegenstände.